Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen Ziegler Verwaltungs GmbH & Co. Treuhand KG
- Die Versteigerung erfolgt namens und für Rechnung des Auftraggebers, der auf der Rechnung entsprechend vermerkt ist.
- Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, wenn nach dreimaligem Ausruf kein höheres Angebot erfolgt. Eventuell erforderliche Mindestgebote setzt der Versteigerer fest. Die Versteigerung erfolgt in Euro.
- Der Versteigerer hat das Recht, die im Auktionskatalog festgesetzte Reihenfolge zu ändern, Nummern zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen oder Gebote, die als zu niedrig angesehen werden, zurückzuweisen. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, einzelne Gebote abzufragen oder die Interessenten aufzufordern, Gebote abzugeben. Der Versteigerer kann ein Gebot aus berechtigten Gründen ablehnen.
- Hinsichtlich jeglicher Zweifel über die Gültigkeit des Höchstgebotes, insbesondere auch, wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder ein Zweifel über den Zuschlag besteht, gilt allein und verbindlich die Entscheidung des Versteigerers, der sich die an der Versteigerung mitbietenden Beteiligten durch Teilnahme unterwerfen. Der Versteigerer kann ggf. den Zuschlag aufheben und den Gegenstand neu ausbieten. Der Versteigerer kann unter dem Vorbehalt der Genehmigung seines Auftraggebers den Zuschlag erteilen; der Bieter bleibt in diesem Fall für 7 Tage an sein Gebot gebunden.
- Das vom Ersteigerer zu zahlende Aufgeld beträgt 15 % des Höchstgebotes. Auf den Betrag des Gebotes sowie des Aufgeldes wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Die Zahlung des vollen Kaufpreises hat am Versteigerungstag entweder in bar oder durch Verrechnungsscheck mit unwiderruflicher Bankbestätigung an den Versteigerer zu erfolgen. Die Annahme von Schecks erfolgt zahlungshalber. Ein Bieter, welcher im Auftrag eines Anderen ersteigert, haftet neben diesem selbstschuldnerisch. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1 % je angebrochenem Monat berechnet.
Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die MWSt. als Kaution an den Versteigerer zu zahlen. Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrnachweise wird die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Verkäufe an Interessenten aus EU-Staaten können nur nach Vorliegen der amtlich beglaubigten USt-Identifikations-Nummer umsatzsteuerfrei erfolgen. - Die am Versteigerungstag und im Nachverkauf ausgestellten Rechnungen werden unter dem Vorbehalt der besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung erteilt. Irrtum bleibt vorbehalten.
- Die ersteigerten Gegenstände gelten mit dem Zuschlag als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und die Gefahr des zufälligen Untergangs und des Verlustes oder der Beschädigung auf den Ersteigerer übergeht.
- Die Aushändigung (Eigentumsübergang) der ersteigerten Gegenstände erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung von Kaufpreis, Aufgeld und Mehrwertsteuer nach erfolgter schriftlicher Freigabeerklärung des Versteigerers. Erwirbt der Erwerber mehrere Wirtschaftsgüter, geht das Eigentum nicht schon mit Zahlung des Kaufpreises für einzelne Wirtschaftsgüter, sondern erst mit Zahlung des Gesamtkaufpreises über.
- Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Kaufpreisbeträge gem. Ziffer 5 oder bei nicht rechtzeitiger Abholung der ersteigerten Gegenstände hat der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Er kann die ersteigerten Gegenstände auch auf Kosten und Risiko des Ersteigerers demontieren und einlagern. Der Käufer ist zur Abnahme aller ersteigerten Gegenstände verpflichtet.
- Die Abholfristen entnehmen Sie bitte dem Aushang im Versteigerungssaal, dem Versteigerungskatalog bzw. Ihrer Rechnung.
- Abtransport und Demontage der ersteigerten Gegenstände erfolgen auf Kosten und Risiko des Ersteigerers. Der Ersteigerer ist verpflichtet, Demontagearbeiten an den ersteigerten Gegenständen sach- und fachgerecht auszuführen sowie hierbei Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas etc.) nicht zu beschädigen. Der Ersteigerer haftet für Beschädigungen, die bei der Demontage oder beim Transport am Eigentum der Verkäuferin entstehen. Sollten sich bei der Demontage Öffnungen am Gebäude oder an Gebäudeteilen ergeben, so ist der Ersteigerer verpflichtet, diese auf seine Kosten von einer Fachfirma schließen zu lassen. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Objekte, deren Demontage Schäden an Immobilien und/oder Eigentum Dritter verursachen können, mit Kautionen zu belegen. Die Bekanntgabe der in Frage kommenden Positionen und der Höhe der Kautionen erfolgt während der Versteigerung.
- Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt werden. Katalogangaben, insbesondere technische Daten, Maße oder Mengenangaben, sind keine zugesicherten Eigenschaften, eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen. Der Verkauf der Gegenstände erfolgt wie sie stehen und liegen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
- Das Betreten des Geländes des Verkäufers zum Zwecke der Besichtigung oder der Teilnahme am Versteigerungstermin erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des
- Versteigerers oder des Verkäufers ist ausgeschlossen.
- Der Versteigerer haftet - gleich, aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Die Versteigerungsbedingungen gelten auch für einen eventuellen freihändigen Verkauf.
- Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Standort der Gegenstände, für Zahlungen die Stadt Gronau (Westfalen). Ist der Käufer Vollkaufmann, ist der Gerichtsstand die Stadt Gronau (Westfalen).
- Kaution
Bei Bietern, bei denen die Summe ihrer Gebote in dem jeweiligen Projekt, den Wert von 5.000,00 Euro erreicht, ist eine Kaution in Höhe von 5.000,00 Euro erforderlich, um für weitere/höhere Gebote freigeschaltet zu werden. Diese Kaution muss mindestens 2 Bankarbeitstage vor Ablauf der Auktion oder per Direktüberweisung ausgeführt werden. Ein Beleg der Zahlung ist an folgende E-Mail zu senden: info(at)ziegler-treuhand.de .
Eine Freischaltung erfolgt erst nach Zahlungseingang auf unserem Konto.
Die Kaution wird nach Ablauf des Projekts erstattet oder mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.
Bankverbindung
Volksbank Gronau-Ahaus eG
IBAN: DE42 4016 4024 0139 4013 03
BIC: GENODEM1GRN
Als Verwendungszweck muss die Nummer des betreffenden Projektes sowie der Name und die E-Mailadresse angegeben werden, mit denen sich der Bieter auf unserer Internetseite registriert hat.
Ergänzende allgemeine Bedingungen für Online-Auktionen
- Gebotsabgaben für Online-Auktionen sind ausschließlich über unsere Auktionsplattform möglich. Gebotsabgaben per Post, E-Mail oder Fax können nicht berücksichtigt werden.
- Ihre Gebotspreise verstehen sich ab Standort zzgl. 15 % Courtage und zzgl. 19 % MwSt.
- Soweit auf der Rechnung nicht anders angegeben, muss die Bezahlung der Kaufgegenstände gemäß Rechnung innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Kaufbestätigung per Überweisung unter Angabe der Rechnungs-Nr. erfolgen. Ein Nachweis über die erfolgte Zahlung in Form einer Bankbestätigung ist am Abholtag vorzulegen.
- Der Käufer ist für den kompletten Abbau, die Verladung und den Transport der ersteigerten Positionen selbst verantwortlich. Die Abholung findet nur an den im Versteigerungskatalog genannten Tagen an dem angegebenen Standort statt. Davon abweichende Termine können, soweit notwendig, mit uns abgesprochen werden.
- Sollte aus technischen Gründen eine Gebotsabgabe während der Gebotsabgabefrist generell nicht möglich sein, behalten wir uns die Verlängerung dieser Frist ausdrücklich vor. Die Entscheidung über eine Fristverlängerung obliegt ausschließlich der Ziegler Verwaltungs GmbH & Co. Treuhand KG.
- Für Positionen, die unter Zustimmungsvorbehalt versteigert werden, gilt: Der Auftraggeber wird von uns über das Ergebnis der Versteigerung informiert. Innerhalb von maximal 5 Tagen wird der Kunde von uns darüber informiert, ob er den Zuschlag tatsächlich erhält. Bis dahin bleibt der Kunde an sein Gebot gebunden.
- Die Gebots-Sprünge während der Auktion sind wie folgt strukturiert:
von € | bis € | Gebots-Sprung in € |
---|---|---|
1,00 | 100,00 | 1,00 |
100,01 | 500,00 | 10,00 |
500,01 | 1000,00 | 50,00 |
1.000,01 | 10.000,00 | 100,00 |
10.000,01 | 100.000,00 | 500,00 |
ab 100.000,01 | 1.000,00 |